Versicherungen


Ihr Fahrzeug muss auf jeden Fall haftpflichtversichert sein. Darüber hinaus empfiehlt sich, eine Voll-, oder zumindest eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Wie hoch die Prämie für die Versicherung ausfällt, hängt neben Ihrem Fahrzeug von der Höhe der Selbstbeteiligung und vor allem von der Wahl des Versicherers ab. Holen Sie sich daher Angebote von verschiedenen Versicherern ein und vergleichen Sie diese.

Versicherungsprämien


Sollten Sie keinen Kostenträger haben, der Sie beim Erwerb und Umbau Ihres Fahrzeuges finanziell unterstützt, müssen Sie die Versicherungsprämien selbst tragen. Da die behindertengerechten Umbauten in Ihrem Fahrzeug als Sonderausstattung gelten, die von den meisten Versicherern mit einer höheren Prämie versehen werden als das Basisfahrzeug, sollten Sie darauf achten, dass so viel wie möglich an Zubehör schon ins Basisfahrzeug eingebaut wurde, z. B. Automatikgetriebe, Klimaanlage, elektrische Fensterheber usw.

Anmeldung als Sonderfahrzeug


Unter Umständen kann es sich für Sie rechnen, Ihr Fahrzeug als Sonderfahrzeug anzumelden, da Ihre Versicherungsprämie dann von Anfang an auf 100 % festgesetzt wird. Autofahrer, die bereits in einer Schadensfreiheitsklasse kleiner als 100 % eingestuft sind, können oftmals ihre Prozente mitnehmen und diese als die für Sonderfahrzeuge geltenden 100 % festschreiben lassen. Der Nachteil der Anmeldung als Sonderfahrzeug ist allerdings, dass es dann für unfallfreies Fahren keine Schadensfreiheitsrabatte mehr gibt.

Hinweise zur Sonderausstattung


Wenn Sie einen Leistungsträger haben, achten Sie darauf, dass Sie sich nicht überversichern und daher viel zu hohe Prämien zahlen. Denn Leistungsträger übernehmen nicht nur die Beschaffung des Fahrzeuges und den behindertengerechten Umbau, sie übernehmen auch die anfallenden Reparaturkosten. Das heißt nun ganz konkret, dass Sie die Sonderausstattung Ihres umgerüsteten Fahrzeuges nicht mitversichern müssen, da sämtliche Reparaturen und Wiederbeschaffungen auch im Schadensfall vom Leistungsträger übernommen werden. Sollten Sie beispielsweise einen Unfall haben, dann deckt die Versicherung die Schäden am Basisfahrzeug, die Reparaturen oder Neubeschaffung Ihrer Sonderausstattung werden hingegen vom Kostenträger übernommen.

Verlangt der Leistungsträger dennoch den Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung, dann übernimmt er in der Regel auch die entstehenden Zusatzkosten. Nehmen Sie aber sicherheitshalber bezüglich der Versicherung Kontakt mit Ihrem Leistungsträger auf und lassen Sie sich beraten.

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